Marderbiss im Motorraum: Das sollten Kfz-Versicherte wissen

Marderbiss im Motorraum: Das sollten Kfz-Versicherte wissen

Wenn der Herbst kommt und die Temperaturen kräftig sinken, nutzen Marder gerne die Motorräume von geparkten Autos als Nachtasyl und knabbern an Zündkabeln, Gummimanschetten oder Kühlwasserleitungen. Teure Fahrzeugschäden können die Folge sein. In den Vertragsbedingungen Ihrer Kfz-Kaskopolice steht, ob und bis zu welcher Höhe Marderschäden im Ernstfall ersetzt werden.

Die Bedingungen der Kfz-Versicherer bei Marderschäden sind nicht einheitlich: Je nach Anbieter und Tarif können Schäden durch Marderbisse im Teilkaskoschutz enthalten sein oder auch nicht. Kundenfreundliche Verträge sehen zumindest Ersatz für direkte Bissschäden an Kabeln, Schläuchen, Lenkmanschetten oder Dämmmatten vor, schauen Sie am besten in Ihren Vertragsbedingungen nach. Oft liegt die Höhe des entstandenen Schadens allerdings unter der in der Teilkasko vereinbarten Selbstbeteiligung, so dass man die Reparatur ohnehin aus eigener Tasche zahlen muss. Indirekte Folgen von Marderbiss, zum Beispiel Motorschäden durch Überhitzung wegen ausgelaufenen Kühlwassers sind in Normaltarifen in aller Regel nicht mitversichert. Nur Premiumtarife in der Kfz-Kaskoversicherung leisten Ersatz bis zur vertraglich festgesetzten Höchstgrenze, wenn nach Marderbiss an anderen Teilen des Autos teure Folgeschäden entstehen.

Marder lieben die warmen und verwinkelten Motorräume abgestellter Autos. In betroffenen Gegenden legen viele Autobesitzer nachts ein Stück Maschendraht unters Auto, denn diesen Untergrund meiden Marder angeblich. Kabel und Schläuche lassen sich mit Hartkunststoff-Rohren ummanteln. Halbwegs zuverlässig schützen allerdings nur teure technische Hilfsmittel – Mardersensoren, die Bewegungen im Motorraum wahrnehmen und Stromstöße verteilen oder hochfrequente Geräusche aussenden, die für den Marder unangenehm sind. Als weitgehend wirkungslos haben sich dagegen Marderabwehrsprays erwiesen, die eine chemische Abschreckung durch Riechstoffe versprechen.